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Qualitätsstandards an der VBB - Vernetzungsstelle Begabungsförderung Bremen

Die Qualitätsstandards zur Zertifizierung als begabungsfördernde Einrichtung umfassen elf Bereiche, die für die Implementierung, Zertifizierung und Re-Zertifizierung von Kitas und Schulen maßgeblich sind. Grundlegend dabei ist, dass die Einrichtungen ein gemeinsames, grundlegendes Verständnis von Begabungsförderung erarbeiten. Sobald diese Grundlage geschaffen wurde, sind Ziele zu formulieren, in Konferenzen, Workshops oder schulinternen Fortbildungen werden Umsetzungskonzepte für diese Ziele formuliert, darauf aufbauend werden die beabsichtigten, oder zu erwartenden Wirkungen dieser Maßnahmen diskutiert. Dieser Dreiklang aus Strukturen, Prozessen und Wirkungen kennzeichnet jeden der elf Bereiche.

Auf der Stufe der Implementierung, sind die Kriterien noch durch ihren planerischen und auf Erprobung ausgerichteten Charakter erkennbar. Auf der Stufe der Zertifizierung liegen bereits überprüfbare Resultate bei den Strukturen, Prozessen und Wirkungen vor. Diese Stufe wird durch eine systematische und kontinuierliche Arbeit gekennzeichnet. Bei der Stufe der Re-Zertifizierung wird deutlich, dass man aus Erfahrungen gelernt hat und die Strukturen, Prozesse und Wirkungen weiterentwickeln möchte.

Es ergeben sich bei elf Bereichen und jeweils drei Dimensionen 33 Kriterien pro Stufe. Für eine erfolgreiche Zertifizierung müssen dabei zwei Drittel, also 22 Kriterien, erfüllt sein, um als begabungsfördernde Einrichtung zertifiziert zu werden. Bei der Zertifizierung werden zudem sieben essentielle Kriterien besonders herausgehoben. Diese müssen auf jeden Fall erfüllt sein.

Am Beginn einer Zertifizierung steht ein Schulungsprogramm, an das sich eine offizielle Bewerbung der Schule anschließt. Dabei wird ein Zertifizierungsteam benannt, das für die Zertifizierung zuständig ist, Unterlagen sichtet und zwischen den verschiedenen Beteiligten die Kommunikation ermöglicht. Nach einer externen Evaluation erhält die Einrichtung einen Bericht. Wenn dieser der Einrichtung bescheinigt, dass die Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt sind, erhält die Einrichtung das Zertifikat „begabungsfördernde Einrichtung“.

Die Einrichtungen gehen dabei einen Vertrag mit der Senatorin für Kinder und Bildung ein, der dazu verpflichtet, binnen drei Jahren eine Qualifizierung innerhalb des Hauses durchzuführen, der eine erfolgreiche Auditierung der Einrichtung ermöglicht. Ein Mustervertrag dieses Kooperationsvertrags findet sich hier (pdf, 182.9 KB)

Prinzipien potentialentfaltender Schulentwicklung (auch für KiTas geeignet)

Die folgende Präsentation fasst Prinzipien potentialentfaltender Schulentwicklung kurz zusammen, die mit kleinen Modifikationen auch im Bereich KiTas umsetzbar sind:
Prinzipien (pdf, 440.2 KB)

Personenorientierte Begabungsförderung

Die folgende Präsentation fasst Aspekte der Personenorientierten Begabungsförderung kurz zusammen:
Personenbezogene Begabungsförerung (pdf, 967.4 KB)