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Häufig gestellte Fragen

... im Bewerbungsverfahren

1. Innerhalb welchen Zeitraumes nach Ablegung des Ersten Staatsexamens/ Master of Education muss ich mein Referendariat beginnen?

Das Erste Staatsexamen bzw. der Master of Education hat dauerhaft Bestand und unterliegt zur Zeit keiner Verjährung.

2. Welchen Status habe ich im Referendariat?

Referendar:innen werden in der Regel als Beamt:in auf Widerruf eingestellt. Bei Überschreitung der Altersgrenze (45 Jahre) oder bei Ausländer:innen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, erfolgt eine Einstellung in ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis (ähnlich dem Angestelltenverhältnis). Der Status kann nicht frei gewählt werden.

3. Kann ich mich selbst an einer Schule bewerben?

Nein, die Zuweisung erfolgt zentral durch das Landesinstitut für Schule. Ein Schulwunsch kann bei der Bewerbung angegeben werden. Bei der Bewerbung geäußerte Wünsche oder bei Vorliegen eines Härtefalls müssen Wünsche und Bedarfe immer mit den Gegebenheiten abgewogen werden. Trotz größter Bemühungen können Wünsche nicht immer Berücksichtigung finden.

4. Brauche ich für meine Bewerbung ein Gesundheits- oder Führungszeugnis?

Ein Gesundheitszeugnis sowie ein Erste-Hilfe-Kurs werden nicht verlangt.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird erst von Ihnen verlangt, wenn Ihnen ein Zusagebescheid erteilt worden ist. Alle weiteren Informationen und Unterlagen für die Beantragung eines Führungszeugnisses erhalten Sie mit dem Zusagebescheid.

5. Ich bewerbe mich für den Vorbereitungsdienst in Bremen. Was bedeutet das?

Bei einer Bewerbung zum Vorbereitungsdienst am Landesinstitut für Schule bewerben Sie sich im Bundesland Bremen. Das heißt, je nach Bedarf Ihrer Fächerkombinationen kann eine Zulassung im Stadtgebiet Bremen (Bremen-Nord, Bremen-Süd, Bremen-Ost, Bremen-West oder Bremen-Mitte) beziehungsweise in Bremerhaven erfolgen.

6. Zum Zeitpunkt der Bescheidversendung befinde ich mich nicht in Bremen. Kann während meiner Abwesenheit eine andere Person Angelegenheiten bezüglich meiner Bewerbung regeln?

Ja. Es genügt eine Vollmacht, in der die bevollmächtigte Person von Ihnen benannt werden muss. Für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses reicht eine Vollmacht allerdings nicht aus.

7. Von wem erfahre ich, an welche Ausbildungsschule ich komme?

Nach Annahme des Ausbildungsplatzes nimmt die Abteilung Ausbildung die Schulzuweisungen vor. Dies kann in Einzelfällen länger dauern. Ihre Schule erfahren Sie spätestens bei Dienstantritt.
Bitte sehen Sie diesbezüglich von Rückfragen ab - Informationen erfolgen umgehend, sobald die Schulzuweisungen erfolgt sind.

8. Ich kann den angebotenen Platz im Vorbereitungsdienst nicht annehmen. Was nun?

Bitte teilen Sie Ihre Absage der Zulassungsstelle unverzüglich schriftlich (per E-Mail ist ausreichend) mit, um auch anderen Bewerber:innen eine Chance zu geben.

9. Ich möchte mich parallel in anderen Bundesländern für den Vorbereitungsdienst bewerben. Ist das zulässig?

Ja. Bitte benachrichtigen Sie die Zulassungsstelle umgehend schriftlich (per E-Mail ist ausreichend) über Ihre Rücknahme der Bewerbung, sofern Sie in einem anderen Bundesland ein Einstellungsangebot annehmen.

10. Kann ich mein Referendariat in Bremen fortsetzen, wenn ich in einem anderen Bundesland bereits ein Referendariat begonnen habe?

Wenn Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland bereits ganz oder teilweise abgelegt haben, ist es grundsätzlich nicht möglich, sich in Bremen zu bewerben. Der Rechtsanspruch auf einen Platz im Vorbereitungsdienst ist mit dem Antritt eines Vorbereitungsdienstes abgegolten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn Sie noch nicht mehr als drei Monate des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Bundesland abgeleistet haben.

11. Kann ich nach dem Lehramtsstudium im Referendariat mein Lehramt wechseln?

Nein. Die Ausbildung gliedert sich in Studium und Vorbereitungsdienst und baut inhaltlich aufeinander auf. Im Studium erworbene Kompetenzen werden im Referendariat vertieft. In Bremen werden vier Lehrämter ausgebildet
1. das Lehramt an Grundschulen,
2. das Lehramt an Gymnasien/Oberschulen,
3. das Lehramt an berufsbildenden Schulen,
4. das Lehramt für Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik.

Je nach Zulassungsvoraussetzungen kann bei einer Bewerbung aus einem anderen Bundesland auch eine Ausbildung in der Sekundarstufe I erfolgen.

12. Wo finde ich Informationen und Beratung zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung?

Als Referendar:in müssen Sie sich selbst um Ihren Krankenversicherungsschutz kümmern.
In Deutschland wird die Krankenversicherung von zwei unterschiedlichen Systemen getragen: der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Für Bremer Beamt:innen gibt es die Möglichkeit der freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Je nach der Art der persönlichen Krankenversicherung gibt es die individuelle oder pauschale Beihilfe.
Informationen und Beratung bietet dazu die Verbraucherzentrale Bremen an. Verbraucherzentrale Bremen

Allgemeine Informationen zu den beiden Versicherungsarten finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Informationen zur Krankenversicherung

Nähere Informationen zur Beihilfe finden Sie unter Frage Nr. 22.

... nach Zulassung zum Vorbereitungsdienst

13. Wann erhalte ich meine Urkunde oder meinen Vertrag?

Ihre Urkunde oder Ihr Vertrag wird Ihnen vor Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes persönlich im LIS ausgehändigt. Der Termin wird Ihnen durch die Personalstelle des LIS schriftlich mitgeteilt. Sollten Sie persönlich verhindert sein, melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Personalstelle, Herrn Florian Donatiello.

Florian Donatiello

Referat 01 - Zentrale Dienste
Personalangelegenheiten der Referendarinnen und Referendare

Am Weidedamm 20
Raum C 05
28215 Bremen

0421 361-14411
0421 496-14411
E-Mail

14. Wann beginnt für mich der Vorbereitungsdienst?

Die genauen Termine werden Ihnen durch Ihre Hauptseminarleitung mitgeteilt.
Bei Zulassung zum 01.02. in der Regel nach den 2tägigen Winterferien Anfang Februar.
Bei Zulassung zum 01.08. nach dem Ende der Sommerferien.
Es findet zu Beginn eine 14tägige verpflichtende Einführungsphase im Landesinstitut für Schule statt.

15. Wie erhalte ich Informationen über meinen Start des Vorbereitungsdienstes?

Zum Start des Vorbereitungsdienstes findet eine 14tägige Einführungsphase statt. Informationen dazu erhalten Sie von den Hauptseminarleitungen.
Bitte sehen Sie diesbezüglich von Rückfragen ab - Informationen werden umgehend übermittelt, sobald sie vorliegen.

16. Kann ich auf meine Schulzuordnung Einfluss nehmen?

Bei der Zuordnung zu den Schulen wird auf die fachlichen Bedarfe und die Ausbildungskapazitäten in den Schulen geachtet. Dies bezieht sich auch auf die jeweiligen Stadtgebiete Bremens und Bremerhavens. Bei der Bewerbung geäußerte Wünsche oder bei Vorliegen eines Härtefalls müssen Wünsche und Bedarfe immer mit den Gegebenheiten abgewogen werden. Trotz größter Bemühungen können Wünsche nicht immer Berücksichtigung finden.

17. Ich bin neu in Bremen. Wo kann ich Informationen über Behörden finden?

Informationen zu Ummeldungen, Beantragung von Ausweisen und vieles mehr:

Bürgerservice Bremerhaven

18. Wo melde ich mich bei Krankheit?

Informieren Sie umgehend (bis spätestens 10 Uhr) die Personalstelle des LIS und Ihre Ausbildungsschule sowie die Fachleitungen, in deren Terminen Sie fehlen werden. Referendar:innen in Bremerhaven informieren zusätzlich die Hauptseminarleitung Bremerhaven.
Dies gilt auch, wenn Sie im Laufe eines Tages krank werden "krank nach Dienstantritt". Die Informationspflicht besteht auch, wenn Ihr Kind krank ist und von Ihnen zu Hause betreut werden muss.

Personalstelle des LIS
Raum C 05 · Am Weidedamm 20 · 0421 361-14411 · krankmeldungen@lis.bremen.de

Hauptseminarleitung Bremerhaven
Raum 12 · Adolf-Butenandt-Straße 2D · 0471 44097 · adrienne.koerner@lis.bremen.de

19. Wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und in welcher Form?

Ab dem vierten Krankheitstag ist der Personalstelle des LIS eine AU vorzulegen. Auf Wunsch der Ausbildungsschule müssen Sie auch dort eine Kopie vorlegen. Seit dem 01.01.2023 ist die elektronische Bescheinigung (eAU) verpflichtend für gesetzlich Versicherte eingeführt worden. Für Beamt:innen, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist das digitale Verfahren noch nicht abschließend geklärt.
Bei der notwendigen Betreuung eines erkrankten Kindes können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Lassen Sie sich von der Ärztin/vom Arzt bestätigen, dass ein Betreuungsbedarf für Ihr Kind besteht und Sie nicht arbeiten können. Die Ärztin oder der Arzt stellt Ihnen einen Kinderkrankenschein aus, um die Krankmeldung offiziell zu machen. Dafür wird eine ärztliche Bescheinigung ab dem 1. Tag benötigt.

Weitergehende allgemeine Informationen zur eAU, Krankschreibung oder bei Erkrankung eines Kindes finden Sie auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale Krankschreibung .

Informationen bei Erkrankung des Kindes finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld BMfG Kinderkrankentage Krankheit .

20. Wo melde ich Änderungen meiner persönlichen Daten (Anschrift, Familienstand ecetera) oder eine Nebentätigkeit?

Melden Sie sich bitte in der Personalstelle des LIS.
Raum C 05 · Am Weidedamm 20

Florian Donatiello

Referat 01 - Zentrale Dienste
Personalangelegenheiten der Referendarinnen und Referendare

Am Weidedamm 20
Raum C 05
28215 Bremen

0421 361-14411
0421 496-14411
E-Mail

Referendar:innen in Bremerhaven kontaktieren auch:
Raum 12 · Adolf-Butenandt-Straße 2D

Dr. Adrienne Körner

Abteilung 3 - Ausbildung
Hauptseminarleitung 34 (Bremerhaven) / Bildungswissenschaften/Geschichte

Adolf-Butenandt-Straße 2d
27580 Bremerhaven

21. Wann und wo erhalte ich meine Bezügemitteilung/ Dienstpost?

Sie erhalten von Performa-Nord eine Bezügemitteilung bei Zahlungsaufnahme, im Januar und bei Änderungen von zahlungsrelevanten Daten. Sie finden diese sowie andere Dienstpost in Ihrem Postfach.
Bremen: Vorraum von Raum C 02
Bremerhaven: Raum 12.

Fragen und Antworten zu den Bezügen finden Sie auf den Seiten der Performa-Nord: Fragen und Antworten zu Bezügen

22. Wie und wo erhalte ich Informationen über die Beihilfe?

Als Beamt:in in Bremen sind Sie beihilfeberechtigt. Für die Antragstellung benötigte Unterlagen und Informationen erhalten Sie bei der Performa-Nord.
Informationen Beihilfe Performa-Nord
Dokumente Beihilfe Performa-Nord

23. Wo erhalte ich einen neuen Referendariatsausweis?

Ihren ersten Ausweis erhalten Sie automatisch innerhalb von ca. 6 bis 8 Wochen nach Ausbildungsbeginn über ihr Postfach.
Bremen: Vorraum von Raum C 02
Bremerhaven: Raum 12.

Bei Änderungen oder Verlust des Ausweises melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle der Abteilung Ausbildung. Dort können Sie auch einen neuen Ausweis beantragen.

Claudia Krahnke

Abteilung 3 - Ausbildung
Geschäftsführung

Am Weidedamm 20
Raum B 07
28215 Bremen


24. Wo und wann kann ich Kopierkarten erwerben, mein Masterzeugnis beglaubigen lassen, Unterlagen abgeben oder Auskünfte zum Referendariat erhalten?

Hierfür steht Ihnen die Geschäftsstelle der Abteilung Ausbildung zur Verfügung:
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Andere Termine sind nach Absprache gerne möglich.
Geschäftsstelle der Abteilung Ausbildung
Raum B 07 · Am Weidedamm 20

Claudia Krahnke

Abteilung 3 - Ausbildung
Geschäftsführung

Am Weidedamm 20
Raum B 07
28215 Bremen

25. Wo finde ich Vordrucke und Muster zum Beispiel für die Meldung zur 2. Staatsprüfung?

Alle Dokumente finden Sie unter
Staatliches Prüfungsamt (StaPa)
Meldeunterlagen/Versicherung Zweite Staatsprüfung

26. An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Referendariat in eine Krise gerate?

Nach dem Studium ist das Referendariat eine weitere intensive Ausbildungsphase, in der auch persönlich einiges in Bewegung kommen kann. Manchmal können Probleme dabei so übermächtig werden, dass sie alleine oder mit dem Beratungsangebot der Ausbilder:innen nicht bewältigt werden können. In diesem Fall können wir Ihnen eine Krisenberatung vermitteln, die vollständig außerhalb der Ausbildung organisiert ist. Wenden Sie sich dazu an Ihre Seminar- oder Hauptseminarleitung. Das Angebot ist kostenlos und vertraulich.
Ansprechpersonen im Referendariat

LIS Ausbildung · Alexandra Brietzke