Suchtprävention ist Gesundheitsförderung
... mit dem Ziel, Menschen zu stärken, sie für Suchtrisiken zu sensibilisieren und sie zu befähigen, eine Suchtentwicklung zu vermeiden.
In unserer Arbeit beziehen wir uns auf den Ansatz der Salutogenese nach Aaron Antonovsky, der die Stärkung der personalen Ressourcen, die Förderung von Selbstwirksamkeit und die Entwicklung von Lebenskompetenz in den Vordergrund stellt. Damit fördern wir den verantwortungsvollen Umgang mit sich, mit anderen und auch mit Sucht-Risiken.
Wir unterstützen Schulen und außerschulische Einrichtungen bei der Entwicklung gesundheitsförderlicher und suchtpräventiver Konzepte sowie mit suchtpräventiven Veranstaltungen, Fortbildungen und Projekten.
Das Referat 14 "Gesundheit und Suchtprävention" ist die Landesstelle für Suchtprävention im Land Bremen. Es ist Mitglied des Bund-Länder-Kreises Suchtprävention der BZgA sowie im neu gegründeten Deutschen Netzwerk der Suchtprävention (2023) und befindet sich damit kontinuierlich im fachlichen Austausch mit den Fachstellen der anderen Bundesländern.
Das Cannabisgesetz (CanG) wurde am 22.03.2024 im Bundesrat beraten. Es war nicht zustimmungspflichtig, eine Weiterleitung des Gesetzes in einen Vermittlungsausschuss fand keine Mehrheit. Damit trat am 01.04.24 das Gesetz überwiegend in Kraft. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind seit dem 1. Juli 2024 gültig.
Das Cannabisgesetz im Wortlaut finden Sie unter Cannabisgesetz (CanG)
Das Landesinstitut für Schule ist insofern mit der Umsetzung des CanGs betraut, als dass es die Gestaltung der Schulungen von Präventionsbeauftragten in Cannabisvereinigungen mit aufgebaut hat.
Verantwortlich für die Genehmigung einer Anbauvereinigung ist der Verbraucherschutz Bremen. Der Nachweis von einer Schulung von Präventionsbeauftragten für die beantragende Cannabisvereinigung ist Teil des Genehmigungsverfahren.
In Bremen finden solche Schulungen nicht statt. Der Nachweis einer erfolgreichen Schulung in Niedersachsen oder anderen Bundesländern wird in Bremen im nach Prüfung im Genehmigungsverfahren akzeptiert. Bitte sprechen Sie das vorher mit der genehmigenden Behörde ab.