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Berufspraktischer Anpassungslehrgang
(ausländische Lehrkräftequalifikationen)

Bewerbungsverfahren

Sie haben einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss und streben den Einstieg in den Lehrberuf über einen berufspraktischen Anpassungslehrgang an?
Das Merkblatt für den berufspraktischen Anpassungslehrgang (pdf, 141.2 KB) enthält alle wichtigen Informationen.

Bitte reichen Sie auch unbedingt den Bewerbungsbogen (pdf, 68.5 KB) für den berufspraktischen Anpassungslehrgang ein. Gegebenenfalls benötigen Sie den Antrag auf einen Härtefall (pdf, 39.7 KB)
Reichen Sie ebenfalls den "Ärztlichen Nachweis über eine bestehende Masernimmunität" (pdf, 102.4 KB) zu Ihrer Bewerbung mit ein.

Video: Sprachkenntnisse

Fragen und Antworten zum Berufspraktischen Anpassungslehrgang

1. In meinem Bescheid des StaPa steht, dass ich zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen kann. Unterstützt mich das LIS auch bei einer Eignungsprüfung?

In der Eignungsprüfung wird festgestellt, ob die Person die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen besitzt, um den Beruf ausüben zu können.

Wählen Sie die Eignungsprüfung, dann ist damit keine Beratung oder Begleitung seitens des LIS vor der Prüfung verbunden. Personen, die sich für eine Eignungsprüfung entscheiden, sollten sich den Anforderungen der Prüfung in besonderem Maß bewusst sein. Das LIS empfiehlt eine Eignungsprüfung daher nur denjenigen Personen, die über ein hohes Maß an Praxis und umfassende fachdidaktische Kenntnisse in Bezug auf die erwarteten Prüfungsteile verfügen. Eine Befähigung für die Eignungsprüfung können interessierte Personen insbesondere im Dialog mit einer Schule in Erfahrung bringen.

2. Wie unterstützt mich das LIS, wenn ich einen Anpassungslehrgang wähle?

Für einen Anpassungslehrgang gelten Bewerbungsfristen, die Sie bitte dem Bewerbungsbogen (pdf, 68.5 KB) entnehmen. Erhalten Sie einen Platz für einen Anpassungslehrgang im LIS, dann ist damit eine entsprechende Begleitung durch die Ausbilder:innen verbunden. Im Rahmen dieser Anpassung finden bildungswissenschaftliche und fachwissenschaftliche Seminare statt, die Sie auf die Anforderungen vorbereiten. Die Dauer des Lehrgangs ist dem Bescheid des Staatlichen Prüfungsamtes (StaPa) zu entnehmen.

3. Was muss ich zuerst absolvieren, wenn ich eine wissenschaftliche und eine berufspraktische Anpassung benötige?

Müssen Sie einen wissenschaftlichen Teil und einen berufspraktischen Teil ablegen, dann ist zunächst der wissenschaftliche Teil an der Universität Bremen zu absolvieren, bevor Sie sich für den berufspraktischen Teil im Landesinstitut für Schule bewerben können.

4. Welche Seminare sind Teil der berufspraktischen Anpassung?

Sie besuchen während der berufspraktischen Anpassung regelmäßig ein bildungswissenschaftliches Seminar und je Unterrichtsfach ein fachdidaktisches Seminar. Die Seminartage können Ihnen und der Schule erst bei Lehrgangsbeginn mitgeteilt werden. Hinzu kommt im Landesinstitut für Schule (LIS) die Teilnahme an einem Modul zum Thema Schulrecht (siehe AV-L §§ 34, 35)

5. Wie gestaltet sich der Zeitumfang für die Seminare, an denen ich teilnehmen muss?

An dem Wochentag, an dem Ihr bildungswissenschaftliches Seminar stattfindet, sind Sie nicht in der Schule, sondern im Landesinstitut für Schule (LIS). Hinzu kommt je Fach ein fachdidaktisches Seminar, das nachmittags 14-tägig stattfindet. Sie können die Wochentage nicht aussuchen, sondern diese sind abhängig vom Angebot des LIS. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht.

6. Wann erfahre ich die Seminarzeiten?

Die Seminarzeiten und Ihren schulischen Einsatz erfahren Sie in der Regel zu Beginn des berufspraktischen Anpassungslehrgangs.

7. Wieviel Unterrichtsstunden muss ich in der Schule erteilen?

Sie erteilen wöchentlich in der Summe 6 bis 10 Unterrichtsstunden eigenverantwortlich (siehe AV-L § 35). Wenn Sie den Lehrgang in zwei Fächern absolvieren, teilen sich die Stunden auf. Ihr konkreter Einsatz wird in der Schule bei Lehrgangsbeginn mit Ihnen besprochen.

Insgesamt sind Sie mit 12 Stunden an der Schule – unterrichten Sie eigenverantwortlich 6 Stunden, dann ist für weitere 6 Stunden vorgesehen, dass Sie hospitieren und/oder Ausbildungsunterricht wahrnehmen. Unterrichten Sie eigenverantwortlich 10 Stunden, so bleiben für Hospitation und/oder Ausbildungsunterricht noch 2 Stunden in der Woche.

8. Kann ich mir eine Schule wünschen?

Gern können Sie formlos bei der Anmeldung Ihre Wunschschule angeben – wir werden versuchen, eine entsprechende Zuordnung zu ermöglichen. Ob Sie diese tatsächlich zugeteilt bekommen können, hängt davon ab, ob die Schule für die Anpassung geeignet ist und ob in der Schule Kapazitäten vorhanden sind. Wir bemühen uns darum, möglichst gute Voraussetzungen für Ihre Qualifizierung zu schaffen, bitten aber um Verständnis, wenn aufgrund der Bedingungen nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann.

9. Welche Leistungsnachweise muss ich erbringen?

Der Lehrgang gilt dann als bestanden, wenn die Leistungen im Schulgutachten (Beurteilung der Schule) und der Unterrichtsprobe (bei einem Fach) beziehungsweise der Unterrichtsproben (bei 2 Fächern) und des jeweils anschließenden Reflexionsgespräches mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden.

10. Was ist eine Unterrichtsprobe mit anschließendem Reflexionsgespräch?

Sie verfassen eine schriftliche Unterrichtsplanung, führen eine Unterrichtsstunde in Gegenwart der Ausbilder:innen und der Schulleitung durch und reflektieren dies im Anschluss kriteriengeleitet. Danach werden Sie von den Ausbilder:innen und der Schulleitung zu einzelnen Aspekten befragt. Näheres wird Ihnen während des Lehrgangs vermittelt.

11. Muss ich zu Beginn des berufspraktischen Anpassungslehrgangs das Sprachniveau C1 vorlegen?

In Deutsch sollte das Sprachniveau C1 (Sprachniveau des europäischen Referenzrahmens) zum Ende des Lehrgangs vorhanden sein. Sie sind selbstständig für den Erwerb des Sprachniveaus verantwortlich. Da die inhaltlichen Anforderungen während des Lehrgangs herausfordernd sind, empfiehlt es sich unbedingt, das Sprachniveau C1 schon vor Aufnahme des berufspraktischen Anpassungslehrgangs zu erwerben.

12. Wieviel verdiene ich während des Lehrgangs?

Die aktuellen Bezüge können Sie unserem Merkblatt (pdf, 141.2 KB) entnehmen.

13. Wer ist mein:e Vorgesetzte:r?

Das Landesinstitut für Schule übt Vorgesetztenfunktion aus (siehe AV-L § 35 Abs. 3).

14. Kann ich neben der Teilnahme am berufspraktischen Anpassungslehrgang einer weiteren Arbeit nachgehen?

Sie erhalten einen Arbeitsvertrag über das LIS. Der berufspraktische Anpassungslehrgang wird einer Vollbeschäftigung gleichgestellt. Aus rechtlicher Sicht ist kein weiterer Arbeitsvertrag zulässig. Das ist unabhängig davon, ob Sie den Anpassungslehrgang in nur einem Fach oder in mehreren Fächern durchlaufen. Sie können jedoch bis zu 6 Stunden an der eigenen Schule oder 5 Stunden an einer fremden Schule oder 8 Stunden andere Nebentätigkeit auf Honorarbasis zusätzlich ausführen. Die Bezahlung erfolgt dann über die jeweilige Schule oder die Stelle, für die die Nebentätigkeit geleistet wird. Sie muss dem LIS über ein Formular angezeigt werden.

15. Kann ich in meiner Schule auch mit anderen Fächern im Unterricht eingesetzt werden als mit meinen Ausbildungsfächern?

Ein fachfremder Einsatz ist zusätzlich zu Ihren Unterrichtsfächern möglich im Rahmen der Nebentätigkeit. Ein Einsatz über die Nebentätigkeit von sechs Stunden an der eigenen Schule oder fünf Stunden an einer fremden Schule oder acht Stunden andere Nebentätigkeit ist nicht möglich.

16. Welche Teilnahme am Schulleben ist für Teilnehmer:innen am berufspraktischen Anpassungslehrgang vorgesehen?

Die Teilnahme am berufspraktischen Anpassungslehrgang bereitet Sie auf die Wahrnehmung aller Aufgaben einer Lehrkraft vor. Sie nehmen daher sowohl an Konferenzen und Teamsitzungen teil, an Sprechtagen, Schulveranstaltungen, schulinternen Fortbildungen und möglichst auch einer Klassen- oder Kursfahrt. Sie korrigieren Arbeiten oder Klausuren, führen Gespräche mit Schüler:innen und Eltern, verfassen gegebenenfalls Förderberichte, geben Zensuren et cetera.

17. Wann kann ich weitere Fragen zum Anpassungslehrgang stellen?

Wenn Sie eine Zulassung für den Anpassungslehrgang erhalten haben, werden Sie zu einem online-Treffen eingeladen. Hier haben Sie Gelegenheit, weitere Informationen zum Anpassungslehrgang in Erfahrung zu bringen und Fragen zu stellen.

Kontakt

Bitte informieren Sie sich zuerst für Ihren Einzelfall bei folgenden Behörden, da Sie vor der Zulassung zunächst eine Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse benötigen.

Beratung über Ihre ausländischen Berufsqualifikationen:
Anerkennungsberatung von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in der Arbeitnehmerkammer Bremen
Jan Jerzewski
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Telefon: 0421 36301954
E-Mail: jan.jerzewski@wae.bremen.de

Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen:
Der Senator für Kinder und Bildung
Abschnitt 121 – Staatliches Prüfungsamt
Anke Treseler
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Telefon: 0421 361-99736
E-Mail: anke.treseler@bildung.bremen.de
www.bildung.bremen.de/staatliches-pr-fungsamt-377293



Wenn Sie einen Bescheid des Staatlichen Prüfungsamtes bekommen haben, wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:


Rechtliche Zulassung zum berufspraktischen Anpassungslehrgang
Telefon 0421 361-14405
E-Mail: zulassung@lis.bremen.de


Fachliche Belange

Ruth Beckmann

Foto von Ruth Beckmann

Abteilung 3 - Ausbildung
Hauptseminarleitung 32 / Deutsch

Am Weidedamm 20
Raum B 10
28215 Bremen

0421 361-6154
0421 361-8310
E-Mail

LIS Ausbildung · Alexandra Brietzke