In öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie in privaten Schulen mit Gymnasialer Oberstufe werden die Abiturprüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife zeitgleich in zwei oder drei schriftlich geprüften Fächern mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung durchgeführt.
Aufgabenart und -struktur richten sich nach der Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung (ARI) vom November 2015, unter Berücksichtigung der Änderungen die im Erlass 3/2018 – Änderung der Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung (ARI) dargestellt sind. Bitte beachten Sie für die modernen fortgeführten Fremdsprachen auch die Handreichungen zu den Abiturrichtlinien für Moderne Fremdsprachen.
Weitere wichtige Informationen zum Zentralabitur in Bremen befinden sich auf den Internetseiten der Senatorin für Kinder und Bildung
Die Nachschreibtermine werden durch die Senatorin für Kinder und Bildung festgesetzt und hier veröffentlicht.