Grundlage und Rahmenvorgabe für die Auswahl und die Bestellung von Lernbüchern für die Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I ist die vorliegende Liste der zugelassenen Lernbücher im Land Bremen, die alle geprüften und zugelassenen Lernbücher umfasst.
Die Bestellung von Lernbüchern und Begleitmaterialien liegt in der Hand der Schulen.
Die Formalien zur Lernbuchzulassung sind in den Richtlinien für die Zulassung von Lernbüchern an den öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom März 2011 geregelt.
Die Zulassung eines Lernbuchs erlischt nach fünf Jahren, kann aber auf Antrag gegebenenfalls verlängert werden.
Die Kosten sind der aktuellen Gebührentabelle (pdf, 65.1 KB) zu entnehmen.
Aktuell werden im Bundesland Bremen die Bildungspläne für verschiedene Jahrgangsstufen überarbeitet. Insbesondere werden die Bildungspläne für die Einführungsphase zukünftig Bestandteil der Bildungspläne der Gymnasialen Oberstufe sein, was laut Verordnung der Zuordnung der Einführungsphase zur Gymnasialen Oberstufe entspricht. Für die Naturwissenschaften und das Fach Mathematik ist dies bereits erfolgt.
Für die Lernbuchzulassung bedeutet dies, dass in den Fächern, in denen die Bildungspläne bereits überarbeitet worden sind, Lernbücher für die Einführungsphase (in Gymnasialwerken also Band 10 einer entsprechenden Reihe) zukünftig in der Regel nicht mehr begutachtet und die entsprechenden Werke auch in der Lernbuchliste nicht mehr dargestellt werden.
Dies gilt derzeit bereits für die Fächer Mathematik und Naturwissenschaften.
Für alle anderen Fächer werden Werke bis einschließlich Jahrgang 10 bis zum Erlass neuer Pläne wie gehabt begutachtet.
Die aktuellen Bildungspläne können Sie auf unserer Seite unter Bildungspläne einsehen.