Das Cannabisgesetz (CanG) wurde am 22. März 2024 im Bundesrat beraten. Es war nicht zustimmungspflichtig, eine Weiterleitung des Gesetzes in einen Vermittlungsausschuss fand keine Mehrheit. Damit trat am 1. April 2024 das Gesetz überwiegend in Kraft. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind seit dem 1. Juli 2024 gültig.
Das Landesinstitut für Schule ist insofern mit der Umsetzung des CanGs betraut, als dass es die Gestaltung der Schulungen von Präventionsbeauftragten in Cannabisvereinigungen mit aufgebaut hat.
Verantwortlich für die Genehmigung einer Anbauvereinigung ist der Verbraucherschutz Bremen. Der Nachweis von einer Schulung von Präventionsbeauftragten für die beantragende Cannabisvereinigung ist Teil des Genehmigungsverfahren.
In Bremen finden solche Schulungen nicht statt. Der Nachweis einer erfolgreichen Schulung in Niedersachsen oder anderen Bundesländern wird in Bremen nach Prüfung im Genehmigungsverfahren akzeptiert. Bitte sprechen Sie das vorher mit der genehmigenden Behörde ab.