Mit der fünften Verordnungen zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) tritt am 27.06.2024 ein Verbot von Hexahydrocannabinol (HHC) in Kraft.
Da es in Bezug auf dieses Gesetz einige widersprüchliche Diskussionen im Internet gibt, verweisen wir darauf, dass es nach § 3 Abs. 1 NpSG verboten ist, mit Stoffen, die diesem Gesetz unterliegen, Handel zu treiben, diese Substanzen in den Verkehr zu bringen, sie herzustellen, sie in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, sie zu erwerben, sie zu besitzen oder sie einer anderen Person zu verabreichen.