Sie haben einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss und streben den Einstieg in den Lehrberuf über einen berufspraktischen Anpassungslehrgang an?
Das Merkblatt für den berufspraktischen Anpassungslehrgang (pdf, 138.6 KB) enthält alle wichtigen Informationen.
Bitte reichen Sie auch unbedingt den Bewerbungsbogen (pdf, 121.6 KB) für den berufspraktischen Anpassungslehrgang ein. Ggf. benötigen Sie den Antrag auf einen Härtefall (pdf, 39.7 KB)
Reichen Sie ebenfalls den "Ärztlichen Nachweis über eine bestehende Masernimmunität" (pdf, 102.4 KB) zu Ihrer Bewerbung mit ein.
Antworten auf erste Fragen zur Durchführung des Anpassungslehrgangs finden Sie hier: Fragen und Antworten zum Anpassungslehrgang (pdf, 128.7 KB)
Bitte informieren Sie sich zuerst für Ihren Einzelfall bei folgenden Behörden, da Sie vor der Zulassung zunächst eine Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse benötigen.
Beratung über Ihre ausländischen Berufsqualifikationen:
Anerkennungsberatung von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in der Arbeitnehmerkammer Bremen
Jan Jerzewski
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Telefon: 0421 36301954
E-Mail: jan.jerzewski@wae.bremen.de
Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen:
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Abschnitt 121 – Staatliches Prüfungsamt
Anke Treseler
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Telefon: 0421 361-99736
E-Mail: anke.treseler@bildung.bremen.de
www.bildung.bremen.de/staatliches-pr-fungsamt-377293