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Bewerbung zum Referendariat im Bundesland Bremen

Bewerbungen sind jederzeit möglich.
Für den kommenden Einstellungstermin zum 1. August 2025 bitten wir um Bewerbung bis zum 15. März 2025 (Zeugnisnachreichfrist bis 10. April 2025).
Über eine eventuelle Fristverlängerung (10. April 2025) werden wir Sie rechtzeitig informieren. Aktuell liegt hierzu noch keine Entscheidung vor.

referendariat@lis.bremen.de oder
Landesinstitut für Schule, Am Weidedamm 20, 28215 Bremen

Infos zur Bewerbung

Die zulässigen Fächerkombinationen in Bremen finden Sie im Fächerkatalog (pdf, 452.4 KB).
Das Merkblatt für das Referendariat (pdf, 137.6 KB) informiert ausführlich zum Bewerbungsverfahren.

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen

Alle Unterlagen können zunächst als PDF eingereicht werden. Bitte fassen Sie alle Ihre Dokumente in einer Datei zusammen in dieser Reihenfolge:
Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst, Lebenslauf, Urkunde/n (Geburts-, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder sowie des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk), Masterzeugnis / Abschlussbescheinigung mit der Gesamtnote (falls dieses bei Bewerbung bereits vorliegt), Masernschutznachweis, Gegebenenfalls Bescheinigungen über Wehr - und Freiwilligendienste.

Bitte bewerben Sie sich nur einmal per E-Mail! Die automatische E-Mail-Benachrichtigung gilt als Nachweis Ihres Bewerbungseingangs.
Die Originalunterlagen müssen spätestens am Tag der Einstellung zum Abgleich vorgelegt werden. Dies kann auch im Rahmen des Einstellungstermins geschehen.

Sie möchten Ihre Unterlagen persönlich einreichen? Dann vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin unter Tel. 0421 361-14405 oder per E-Mail: zulassung@lis.bremen.de

Zusätzliche Informationen

Was gilt als Härtefall?

  1. Besondere gesundheitliche Umstände (Schwerbehinderung)
  2. Besondere familiäre oder soziale Umstände (bei Bewerbern, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leisten gegenüber einem minderjährigen Kind oder einer nicht erwerbsfähigen Person, wenn ohne ein Einkommen des Bewerbers der Unterhalt nicht gewährleistet ist). Hinweis: Kinder allein sind kein Härtefallgrund.
  3. Sonstige Härtefallgründe (z.B. durch Sie nachgewiesene Pflegebedürftigkeit der Eltern oder von nahen Verwandten).

Datenschutz

Häufig gestellte Fragen

Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Ausbildung in Bremen zusammengestellt.