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Häufig gestellte Fragen

Das Erste Staatsexamen bzw. der Master of Education hat dauerhaft Bestand und unterliegt zur Zeit keiner Verjährung.

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Referendarinnen und Referendare werden in der Regel als Beamtin/Beamte auf Widerruf eingestellt. Bei Überschreitung der Altersgrenze (45 Jahre) oder bei Ausländerinnen und Ausländern aus Ländern, die nicht der EU angehören, erfolgt eine Einstellung in ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis (ähnlich Angestelltenverhältnis). Der Status kann nicht frei gewählt werden.

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Nein, die Zuweisung erfolgt zentral durch das Landesinstitut für Schule.

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Ein Gesundheitszeugnis sowie ein Erste-Hilfe-Kurs werden nicht verlangt.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird erst von Ihnen verlangt, wenn Ihnen ein Zusagebescheid erteilt worden ist.

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Ja. Es genügt eine Vollmacht, in der die bevollmächtigte Person von Ihnen benannt werden muss. Für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses reicht eine Vollmacht allerdings nicht aus.

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Nach Annahme des Ausbildungsplatzes, nimmt die Abteilung Ausbildung die Schulzuweisungen vor. Ihre Schule erfahren Sie bei Dienstantritt.

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Bitte teilen Sie uns dies unverzüglich schriftlich mit, um auch anderen Bewerber:innen ein Chance zu geben.

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Ja. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend über Ihre Rücknahme der Bewerbung, sofern Sie in einem anderen Bundesland ein Einstellungsangebot annehmen.

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Wenn Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland bereits ganz oder teilweise abgelegt haben, ist es grundsätzlich nicht möglich, sich in Bremen zu bewerben. Der Rechtsanspruch auf einen Platz im Vorbereitungsdienst ist mit dem Antritt eines Vorbereitungsdienstes abgegolten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn Sie noch nicht mehr als drei Monate des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Bundesland abgeleistet haben.

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