Das Erste Staatsexamen bzw. der Master of Education hat dauerhaft Bestand und unterliegt zur Zeit keiner Verjährung.
Referendarinnen und Referendare werden in der Regel als Beamtin/Beamte auf Widerruf eingestellt. Bei Überschreitung der Altersgrenze (45 Jahre) oder bei Ausländerinnen und Ausländern aus Ländern, die nicht der EU angehören, erfolgt eine Einstellung in ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis (ähnlich Angestelltenverhältnis). Der Status kann nicht frei gewählt werden.
Nein, die Zuweisung erfolgt zentral durch das Landesinstitut für Schule.
Fügen Sie Ihrer Bewerbung eine an sich selbst adressierte und frankierte Postkarte bei. Diese wird nach Eingang der Bewerbung an Sie zurück gesandt.
Weitere Auskünfte über den Eingang der Bewerbung können aufgrund der hohen Bewerberzahl nicht erteilt werden.
Nein. Es gilt das Datum des Eingangsstempels vom Landesinstitut für Schule.
Unvollständige Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen.
Ein Gesundheitszeugnis sowie ein Erste-Hilfe-Kurs werden nicht verlangt.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird erst von Ihnen verlangt, wenn Ihnen ein Zusagebescheid erteilt worden ist.
Auskünfte, über die Chancen auf einen Platz im Referendariat in Bremen können wir leider nicht erteilen, da die Eckwerte je Einstellungstermin stark variieren.
Ja. Es genügt eine Vollmacht, in der die bevollmächtigte Person von Ihnen benannt werden muss. Für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses reicht eine Vollmacht allerdings nicht aus.
Nach Annahme des Ausbildungsplatzes, nimmt die Abteilung Ausbildung die Schulzuweisungen vor. Ihre Schule erfahren Sie bei Dienstantritt.
Bitte teilen Sie uns dies unverzüglich schriftlich mit. Sofern Sie bereits Wartepunkte angesammelt haben, verlieren Sie diese, wenn Sie einen Platz ablehnen.
Ja. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend über Ihre Rücknahme der Bewerbung, sofern Sie in einem anderen Bundesland ein Einstellungsangebot annehmen.
Wenn Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland bereits ganz oder teilweise abgelegt haben, ist es grundsätzlich nicht möglich, sich in Bremen zu bewerben. Der Rechtsanspruch auf einen Platz im Vorbereitungsdienst ist mit dem Antritt eines Vorbereitungsdienstes abgegolten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn Sie noch nicht mehr als drei Monate des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Bundesland abgeleistet haben.