Die Ziele der Ausbildung werden durch das Bremische Lehrerausbildungsgesetz (BLAG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter (pdf, 298.1 KB) bestimmt.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen.
Die Ausbildung soll die Lehrer und Lehrerinnen qualifizieren, wissenschaftlich fundiert eigenständig und verantwortungsbewusst die ihnen im Bremischen Schulgesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen, an der Weiterentwicklung ihrer Schule mitzuwirken und den Anforderungen sich verändernder Schulpraxis gerecht zu werden. Dabei sollen Lehrer und Lehrerinnen insbesondere auch befähigt werden, Schüler und Schülerinnen so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Dies schließt ein die Fähigkeit,
Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist laut Bremischem Lehrerausbildungsgesetz „die Fortsetzung, Vertiefung und Ergänzung der universitären Ausbildung für die berufliche Tätigkeit."
Der Schwerpunkt der Ausbildung im Vorbereitungsdienst liegt auf der verantwortlichen Planung, Durchführung und kollegialen Auswertung selbstständiger Unterrichtstätigkeit an Schulen.
Dabei sollen die Referendare und Referendarinnen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, insbesondere
Es gibt folgende Lehrämter in Bremen:
Mit dem Abschluss in einem der oben genannten Lehrämter kann nach § 1 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz auch in anderen Schularten unterrichtet werden:
Die Befähigung zu einem der Lehrämter wird durch das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung erworben.
Die Ausbildung im Referendariat setzt sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Zum einen finden Seminarveranstaltungen im Landesinstitut statt, zum anderen gibt es Unterricht in der Schule.
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.
Es gibt sowohl regelmäßige erziehungswissenschaftliche als auch fachdidaktische Seminarveranstaltungen. Die erziehungswissenschaftlichen Seminare finden in der Regel vormittags, die fachdidaktischen am Nachmittag statt. Die Seminarveranstaltungen werden von Fachleiterinnen und Fachleitern oder von Ausbildungsbeauftragten in der Funktion von Fachleiterinnen bzw. Fachleitern durchgeführt.
In den erziehungswissenschaftlichen Seminaren werden pädagogische, psychologische, soziologische, allgemeindidaktische, gesellschaftliche und schulrechtliche Fragestellungen behandelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Beratung bei konkreten Unterrichtsvorhaben und bei Unterrichts- und Schulproblemen. Das erziehungswissenschaftliche Seminar dient u.a. der Integration der Fächer und dem Austausch über die Fächer hinaus. Weitere Informationen finden Sie unter Erziehungswissenschaften.
In den fachdidaktischen Seminaren werden fachdidaktische, fachwissenschaftliche und unterrichtspraktische Fragestellungen behandelt. Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt liegt in der konkreten Unterrichtsplanung und Unterrichtsanalyse.
In jedem Ihrer beiden Fächer nehmen Sie an einem fachdidaktischen Seminar teil. Der Begriff Fach steht hier auch für die Lernbereiche der Grundschule und für die sonderpädagogischen und beruflichen Fachrichtungen.
Die Fachsitzungen finden 14-täglich nachmittags statt. Näheres finden Sie unter Ausbildungsfächer.
Eine Modularisierung mit Wahlmöglichkeiten und Formen der Individualisierung erfolgen sowohl anteilig in den Seminaren als auch im fachübergreifenden Wahlbereich.
Der Wahlbereich ist ein verbindlicher Bestandteil des Referendariats im Landesinstitut für Schule und versteht sich als Ergänzung der Seminararbeit. Seine Inhalte orientieren sich an den Kerncurricula der Erziehungswissenschaften und den Fachdidaktiken sowie an den Bildungsstandards der KMK.
Fachleiterinnen, Fachleiter und Ausbildungsbeauftragte des Landesinstituts für Schule führen die Ausbildung in Abstimmung mit den Schulen durch. Eine regelmäßige Betreuung der Referendare und Referendarinnen durch Hospitationen erfolgt durch die zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder des LIS sowie durch Mentorinnen und Mentoren in den Schulen.
Die Fachleiter/innen sowie Mentorinnen und Mentoren betreuen und beraten im Rahmen von Hospitationen und nach Bedarf auch davon unabhängig.
Die Abteilung Ausbildung organisiert die Zuweisung der Referendarinnen und Referendare an die Schulen. Der unterrichtliche Einsatz von Referendarinnen und Referendaren an den Schulen wird im Einvernehmen zwischen den Hauptseminaren des Landesinstituts und der Schule geregelt.
Die Ausbildung in der Schule umfasst 12 Stunden Ausbildungsunterricht und Hospitationen pro Woche. Zu Beginn der Ausbildung hospitieren die Referendarinnen und Referendare zunächst überwiegend im Unterricht von Fachlehrerinnen und Fachlehrern ihrer beiden Unterrichtsfächer. Danach werden sie mit 10 Stunden eigenverantwortlichem Unterricht eingesetzt; 2 Stunden bleiben weiterhin für Hospitationen oder Ausbildungsunterricht gemeinsam mit einer Fachlehrerin/einem Fachlehrer.
Im Unterricht wird die nötige berufliche Routine erworben bzw. erweitert. Diese Praxiserfahrungen sind in den erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Veranstaltungen im Landesinstitut Ausgangspunkt für gemeinsame Reflexion. So besteht für die Referendarinnen und Referendare die Möglichkeit, ihr eigenes Unterrichtskonzept zu entwickeln und immer intensiver in die Rolle als Lehrerin bzw. Lehrer hinein zu finden.
Weiter nehmen die Referendarinnen und Referendare an allen schulischen Aktivitäten außerhalb des Unterrichts wie z.B. Konferenzen, Projekten, Schulveranstaltungen, Elternabenden, Schullandheimfahrten usw. teil. Während der Ausbildung sollten die Referendar/innen jeweils an einer Klassen- bzw. Kursfahrt teilnehmen.
Ein besonders wichtiger Bereich ist die Beteiligung an Schulentwicklungsprozessen.
An den Schulen stehen für die Betreuung von Referendarinnen und Referendaren Ausbildungskoordinatoren zur Verfügung. Sie sind Ansprechpartner/innen für die Referendarinnen und Referendare, wenn es um den Unterrichtseinsatz geht oder darum, Informationen, die die Schule als Ganzes betreffen, zu vermitteln bzw. die Ausbildung zwischen Schule und LIS abzustimmen.
Besonders wichtige Ansprechpartner/innen in der Schule sind für die Referendarinnen und Referendare die Mentorinnen und Mentoren.
Das sind Lehrerinnen oder Lehrer, die für jedes Fach individuell zur Verfügung stehen. Sie
Neben der schulinternen Betreuung im Unterricht werden Referendarinnen und Referendare durch Fachleiterinnen und Ausbildungsbeauftragte in Hospitationen unterstützt und beraten. Dabei sind individuelle Beratung und auch gemeinsame Beratungen in kollegialen Beratungsverfahren vorgesehen.