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Formen des Seiteneinstiegs in das Lehramt

Seiteneinstieg A

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem ausgewiesenen Mangelfach,
  • aus den Zwischenzeugnissen oder aus dem Abschlusszeugnis lässt sich ein weiteres benotetes Fach ableiten

Vorgehen:

  • Antrag zur Gleichstellung des Studienabschlusses mit einem Ersten Staatsexamen bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Mit der erfolgreichen Gleichstellung und den universitären Abschlusszeugnissen wird die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst am Landesinstitut vorgenommen.

Formale Bedingungen:

  • die Seiteneinsteiger:innen erhalten eine Urkunde als Beamt:innen auf Widerruf. Dienstherrin ist das Landesinstitut für Schule. Die Unterrichtsverpflichtung entspricht den Vorgaben der Prüfungsordnung (APV-L).

Besonderheiten während des Referendariats:
Die Seiteneinsteiger:innen erhalten im ersten Semester eine zusätzliche Bildungswissenschaftliche Qualifizierung im Umfang von 80 Stunden in Blockmodellen]

Abschluss:
Zweites Staatsexamen (Lehramtsqualifikation) mit zwei Fächern.

Seiteneinstieg B (berufsbegleitend)

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium für ein in einer Stellenausschreibung ausgewiesenes Mangelfach,
  • aus den Zwischenzeugnissen oder aus dem Abschlusszeugnis muss ein weiteres benotetes allgemeinbildendes Fach ableitbar sein und
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung im studierten Berufsfeld und
  • eine nachgewiesene pädagogische Eignung

Vorgehen:

  • erfolgreiche Bewerbung auf die Ausschreibung der Senatorin für Kinder und Bildung
  • Einstellung als Lehrkraft in Ausbildung (LiA)
  • Ausbildung am Landesinstitut mit Unterrichtsverpflichtung an der in der Ausschreibung genannten Schule (16-20 Lehrerwochenstunden)

Formale Bedingungen:
die Seiteneinsteiger:innen B (LiA) werden von der Senatorin für Kinder und Bildung als Kohorte zusammengefasst und werden auch dort als Tarifbeschäftigte eingestellt. Das Landesinstitut übernimmt (nur) die Ausbildung;

Besonderheiten der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 24 Monate und findet in geschlossenen Kohorten statt.

Abschluss:
Staatliche Prüfung, die dem Zweiten Staatsexamen gleichgestellt ist.

Seiteneinstieg U (universitär)

für den Lehramtstyp 4 (Gymnasium/Oberschule) und 5 (Berufsbildende Schulen)

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium für ein in einer Stellenausschreibung ausgewiesenes Mangelfach und
  • mindestens ein Jahr Berufserfahrung im studierten Berufsfeld und
  • eine nachgewiesene pädagogische Eignung

Vorgehen:

  • erfolgreiche Bewerbung auf die Ausschreibung der Senatorin für Kinder und Bildung
  • Einstellung als Lehrkraft in Ausbildung (LiA)
  • Kombinierte Ausbildung an der Uni und am Landesinstitut mit Unterrichtsverpflichtung an der in der Ausschreibung genannten Schule (10-12 Lehrerwochenstunden)

Besonderheiten der Ausbildung:

  • Die Ausbildung dauert insgesamt 42 Monate und findet in geschlossenen Kohorten statt.
  • Die Ausbildung ist folgendermaßen aufgebaut:
    • Beginn an der Schule jeweils zum 01.08. eines Jahres
    • Beginn des Studiums zum Wintersemester desselben Jahres
    • Beginn der Ausbildung am Landesinstitut zum darauffolgenden Februar: Ausbildung in der Fachdidaktik des studierten Faches (1,5 Jahre) und danach Ausbildung in der Fachdidaktik Fach 2 (1,5 Jahre). Bildungswissenschaften wird über 3 Jahre hinweg ausgebildet.

Formale Bedingungen:

  • die Seiteneinsteiger: innen U werden von der Senatorin für Kinder und Bildung als Kohorte zusammengefasst und werden auch dort als Tarifbeschäftigte eingestellt. Das Landesinstitut übernimmt (nur) die Ausbildung

Abschluss:
Staatliche Prüfung, die dem Zweiten Staatsexamen gleichgestellt ist.