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Benutzungsordnung und Datenschutzerklärung

Benutzungsordnung
Datenschutzerklärung

Benutzungsordnung

1. Aufgaben
2. Öffnungs- und Beratungszeiten
3. Zulassung zur Benutzung, Anmeldung, Bibliotheksausweis
4. Datenverarbeitung
5. Haftung der Bibliothek
6. Urheberrecht
7. Verhalten in den Bibliotheksräumen
8. Präsenznutzung
9. Allgemeine Ausleihbestimmungen
10. Leihfristen, Verlängerungen, Fristüberschreitung, Vorbestellungen
11. Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht
12. Einhalten der Benutzungsordnung
13. Entgelte
14. In-Kraft-Treten
Benutzungsordnung zum Herunterladen

1 Aufgaben

Die Bibliothek im Landesinstitut für Schule Bremen (LIS-Bibliothek) dient der Ausbildung von Lehrkräften im Land Bremen sowie der beruflichen Arbeit und Fortbildung aller in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven pädagogisch tätigen Personen.

2 Öffnungs- und Beratungszeiten

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und im Internet bekannt gegeben. Für Neuanmeldungen und bibliothekarische Dienstleistungen können abweichende Beratungszeiten gelten.

3 Zulassung zur Benutzung, Anmeldung, Bibliotheksausweis

3.1 Die LIS-Bibliothek ist für die wissenschaftliche Fachöffentlichkeit frei zugänglich. Für die Ausleihe von Medien und die Inanspruchnahme bibliothekarischer Dienste ist die Zulassung zur Benutzung durch Anmeldung erforderlich.
3.2 Kostenfrei zur Benutzung zugelassen werden stets:

  • a) Beschäftigte des LIS,
  • b) Personen im bremischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter (Referendariat),
  • c) Lehrkräfte der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven,
  • d) sonstige pädagogisch tätige Personen mit Bezug zu Bremen oder Bremerhaven,
  • e) Lehramtsstudierende der Universität Bremen.

Darüber hinaus können pädagogisch tätige Personen ohne Bezug zu Bremen oder Bremerhaven im Einzelfall gegen ein Entgelt (s. 13.1) zur Benutzung zugelassen werden.
3.3 Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich vorzunehmen. Vorzulegen sind dabei i.d.R.

  • a) der gültige Personalausweis oder der Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • b) ein Nachweis über die Ausbildung bzw. die pädagogische Tätigkeit.

3.4 Die Zulassung zur Benutzung kann zeitlich befristet werden. Sie erfolgt durch Aushändigung des Bibliotheksausweises. Dieser ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek.
3.5 Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere Adress- oder Namensänderungen, sowie ein Schulwechsel oder der Verlust des Bibliotheksausweises sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet der Bibliothek für daraus entstehende Nachteile und Kosten.
3.6 Das Benutzungsverhältnis kann durch Rückgabe des Bibliotheksausweises beendet werden, wenn alle Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek erfüllt sind.

4 Datenverarbeitung

Die Bibliothek erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Erfassung, Verarbeitung, Berichtigung und Löschung der Daten erfolgen stets gemäß DSGVO und im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen des Landes Bremen.

5 Haftung der Bibliothek

5.1 Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, Geld oder Wertsachen, die in die Bibliothek mitgebracht worden sind.
5.2 Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Bibliotheksleistungen entstehen.

6 Urheberrecht

Wer die Bibliothek benutzt, ist verpflichtet, die jeweils geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen beim Gebrauch der Bibliotheksbestände und der technischen Angebote der Bibliothek zu beachten

7 Verhalten in den Bibliotheksräumen

Wer die Bibliothek benutzt, hat sich so zu verhalten, dass andere in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden und der Betrieb der Bibliothek nicht gestört wird. Taschen und ähnliche Behältnisse sind für die Dauer des Bibliotheksaufenthalts in die Schließfächer einzuschließen. Essen und Trinken sowie das Mitbringen von Tieren sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei der Nutzung der technischen Infrastruktur sind insbesondere die einschlägigen datenschutz- und strafrechtlichen Vorschriften zu beachten.

8 Präsenznutzung

8.1 Präsenzexemplare, Loseblattsammlungen und Zeitschriften dürfen nur in den Bibliotheksräumen benutzt werden.
8.2 Werke, die am Auskunftsplatz erhältlich sind, werden gegen Hinterlegung eines Ausweises ausgehändigt.

9 Allgemeine Ausleihbestimmungen

9.1 Die Ausleihe der Medien erfolgt grundsätzlich unter Vorlage des Bibliotheksausweises.
9.2 Die Bibliothek ist berechtigt, die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Medien zu begrenzen.
9.3 Mit der Ausleihverbuchung und der Aushändigung an die entleihende Person ist der Ausleihvorgang vollzogen. Die entleihende Person haftet von diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe für das Medium, auch wenn ihr ein Verschulden nicht nachzuweisen ist. Der Zustand ausgehändigter Medien ist daher von der entleihenden Person bei Empfang zu prüfen, vorhandene Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
9.4 Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.5 Die Bibliothek nimmt nicht am Fernleihverkehr teil.

10 Leihfristen, Verlängerungen, Fristüberschreitung, Vorbestellungen

10.1 Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage. Die Bibliothek kann entsprechend den Erfordernissen des Benutzungsdienstes andere Fristen festsetzen.
10.2 Ausgeliehene Medien sind der Bibliothek vor Ablauf der Leihfrist zurückzugeben.
10.3 Fristverlängerungen können in Selbstbedienung im Benutzerkonto des Katalogs vorgenommen oder schriftlich bzw. telefonisch beantragt werden, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Die Bibliothek kann die Anzahl der Fristverlängerungen begrenzen. Dringend benötigte Werke können vorzeitig zurückgefordert werden.
10.4 Bei Überschreiten der Leihfrist erinnert die Bibliothek schriftlich und erhebt dafür eine Kostenpauschale (s.u. 13.3). Nach mehrmaliger erfolgloser Erinnerung werden die nicht zurückgegebenen Medien der entleihenden Person zum Neupreis in Rechnung gestellt.
10.5 Vorbestellungen von entliehenen Werken können in Selbstbedienung im Katalog vorgenommen oder schriftlich bzw. telefonisch beantragt werden. Die Bibliothek kann die Anzahl der Vorbestellungen begrenzen.

11 Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht

Bibliotheksgut ist sorgfältig zu behandeln. Insbesondere das Entfernen von Seiten, Unterstreichungen, Markierungen, Eintragungen oder sonstiges Beschädigen von Medien sind untersagt. Wer Bibliotheksmaterialien unsachgemäß behandelt oder verliert, haftet der Bibliothek für den daraus entstehenden Schaden und hat Materialien wiederzubeschaffen bzw. Ersatz dafür zu leisten.

12 Einhalten der Benutzungsordnung

12.1 Wer die Bibliothek benutzt, ist verpflichtet, die Vorschriften dieser Benutzungsordnung einzuhalten und den Anordnungen des Bibliothekspersonals nachzukommen.
12.2 Wer gegen Bestimmungen der Benutzungsordnung verstößt, kann für die Ausleihe gesperrt und / oder von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Es bleiben alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen bestehen.

13 Entgelte

13.1 Zulassung pädagogisch tätiger Personen ohne Bezug zu Bremen                               5,00 €
13.2 Ersatzausweis                                                                                                             10,00 €
13.3 Kosten für Erinnerungsschreiben                                                                                 2,50 € je Brief

14 In-Kraft-Treten

Diese Benutzungsordnung tritt am 08.03.2023 in Kraft.

Die Benutzungsordnung steht auch zum Herunterladen (pdf, 113.8 KB) zur Verfügung.
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Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 21 DSGVO

Verantwortlicher
Freiwillige Angaben
Datenverarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
Datenempfänger
Datenschutzbeauftragter
Rechte der betroffenen Person
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Widerspruchsrecht

Verantwortlicher:

Für die Datenerhebung und Verarbeitung ist das Landeinstitut für Schule Bremen, Am Weidedamm 20, 28215 Bremen verantwortlich.

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Freiwillige Angaben:

Wir erheben grundsätzlich nur die Daten, die zu der Erfüllung der Aufgaben notwendig sind.
Die Angabe von Telefon und E-Mail-Adresse ist jedoch freiwillig. Es sind keine negativen Konsequenzen mit der Nichtbereitstellung dieser Daten verbunden. Allerdings kann die Nichtbereitstellung im Einzelfall die nachfolgende Kommunikation erschweren bzw. verzögern.

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Datenverarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse:

Wir verarbeiten Ihre Daten, um die Aufgabe, Schulen im Lande Bremen bei ihrer Arbeit zu begleiten und in ihrer Entwicklung zu unterstützen, zu erfüllen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO bzw. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BremDSGVOAG. Die Daten werden nach 3 Jahren gelöscht.
Sie haben das Recht, der Datenverarbeitung zu widersprechen. Näheres erfahren Sie unter dem nachfolgenden Punkt „Rechte der Betroffenen Person“.

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Datenempfänger:

Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte, sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (z.B. nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht.
Ihre Daten können von uns zudem an externe Dienstleister (z.B. IT- Dienstleister) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen.
Wir übermitteln Ihre Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung an einen Dienstleister in Deutschland mit US-amerikanischen Unterauftragnehmern. Als geeignete Garantie für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung haben wir u.a. einen EU-Standardvertrag nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO mit dem Auftragsverarbeiter abgeschlossen. Auf Ihre Anfrage geben wir Ihnen gerne Einsicht in den Vertrag bzw. stellen Ihnen eine Kopie zur Verfügung.
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig vermarkten.

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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Straße 88, 28217 Bremen, Tel.: +49 (0) 421 69 66 32 0, Fax: + 49 (0) 421 69 66 32 11, office@datenschutz-nord.de.

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Rechte der betroffenen Person:

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e (Datenverarbeitung zur behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öffentlichen Interesses) oder lit. f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ihre Datenschutzrechte können Sie hier geltend machen:
Elke Menke (Bibliotheksleitung)
Am Weidedamm 20, 28215 Bremen
Tel.: 0421 361 14420
Fax: 0421 496 14420
E-Mail: elke.menke@lis.bremen.de

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Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. Die für das Landesinstitut für Schule zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz, Arndstr. 1, 27570 Bremerhaven.

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Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e (Datenverarbeitung zur behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öffentlichen Interesses) verarbeitet, steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bitte richten Sie den Widerspruch möglichst an:
Elke Menke (Bibliotheksleitung)
Am Weidedamm 20, 28215 Bremen
Tel.: 0421 361 14420
Fax: 0421 496 14420
E-Mail: elke.menke@lis.bremen.de

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