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Häufig gestellte Fragen

Sie sind schuljahresbezogen.

  • für die Umsetzung schulbezogener Fortbildungsprogramme
  • für den Einkauf von Fortbildungsleistungen
  • für Honorare für Referenten/ Referentinnen
  • für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
  • für Reisekosten

Die Summe der Fortbildungsgelder setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag einer personenbezogenen Pauschale pro Lehrkraft. Die genauen Pauschalsummen erfahren Sie im Referat Finanzmanagement der SKB.

Wenn die Ausgabe für Sachmittel in einem direkten Zusammenhang steht mit einer Fortbildung oder einem Fortbildungsschwerpunkt, können Sachmittel aus dem Fortbildungsbudget bezahlt werden.

Die Schulen beschließen ein schulbezogenes Fortbildungsprogramm. Die Schwerpunkte des Programms werden umgesetzt in konkrete Veranstaltungen.

Bitte wenden Sie sich mit allen Anfragen zu den Fortbildungsbudgets, zu Ihren
Veranstaltungen und Referenten gern telefonisch (361-16033), per Mail
(kbieneck@lis.bremen.de) an Klaus Bieneck oder an die Agentur Schulentwicklung (361-66073, agentur@lis.bremen.de).

Bitte geben Sie die Fortbildungsschwerpunkte der Schule an und machen Sie möglichst genaue Angaben (Bewertung der Veranstaltung und Kosten) zu den einzelnen durchgeführten Fortbildungen.

Sie finden das Formular im Intranet unter
Werkzeuge für die Schulverwaltung --> Formulare --> Fortbildungsbudget --> Link zur Schuldatenplattform

Fortbildungsreisen einzelner Kolleg:innen können aus dem Fortbildungsbudget bezuschusst werden.

Eine anteilige Finanzierung des jeweiligen Tagungshauses (Anmietung von Seminarräumen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten) ist aus Mitteln des Fortbildungsbudgets grundsätzlich möglich. Die TN sollten an den Kosten angemessen beteiligt werden. Bitte wenden Sie sich an das Referat Finanzmanagement der SKB.

Die Fortbildungsbudgets können auch für Fortbildung von Schulleitungen genutzt werden.

Restmittel können in der Regel bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres am 31.12.für Fortbildungszwecke verwendet werden.
Es wird dringend empfohlen, eine weitergehende Übertragung auf das folgende Haushaltsjahr mit SKB-Referat 13 abzustimmen.